NDR

Akutstation Psychiatrie

Info, Gesellschaft + Soziales • 28.08.2025 • 00:45 - 01:15
Keyvisual zur 2. Staffel "Akutstation Psychiatrie".
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hr-fernsehen AKUTSTATION PSYCHIATRIE – SUIZIDGEDANKEN, Eine Reportage von Katrin Wegner, am Montag (12.08.24) um 21:00 Uhr.
Besprechung zur Verlegung einer Patientin auf die Intensivstation.
Das Foto kann für alle "Akutstation Psychiatrie"-Folgen genutzt werden.
© HR/Ben Knabe, honorarfrei - Verwendung gemäß der AGB im engen inhaltlichen, redaktionellen Zusammenhang mit genannter HR-Sendung bei Nennung "Bild: HR/Ben Knabe" (S2). HR/Pressestelle, Tel: 069/155-4954
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hr-fernsehen AKUTSTATION PSYCHIATRIE – SUIZIDGEDANKEN, Eine Reportage von Katrin Wegner, am Montag (12.08.24) um 21:00 Uhr.
Dr. Barbara Jost  spricht mit einem ältereren,verwirrter Patienten der gerade eingeliefert wurde.
Das Foto kann für alle "Akutstation Psychiatrie"-Folgen genutzt werden.
© HR/Ben Knabe, honorarfrei - Verwendung gemäß der AGB im engen inhaltlichen, redaktionellen Zusammenhang mit genannter HR-Sendung bei Nennung "Bild: HR/Ben Knabe" (S2). HR/Pressestelle, Tel: 069/155-4954
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hr-fernsehen AKUTSTATION PSYCHIATRIE – SUIZIDGEDANKEN, Eine Reportage von Katrin Wegner, am Montag (12.08.24) um 21:00 Uhr.
Dr. Barbara Jost im Gespräch mit einem psychotischen Patienten.
Das Foto kann für alle "Akutstation Psychiatrie"-Folgen genutzt werden.
© HR/Ben Knabe, honorarfrei - Verwendung gemäß der AGB im engen inhaltlichen, redaktionellen Zusammenhang mit genannter HR-Sendung bei Nennung "Bild: HR/Ben Knabe" (S2). HR/Pressestelle, Tel: 069/155-4954
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Originaltitel
Akutstation Psychiatrie
Produktionsland
D
Produktionsdatum
2025
Info, Gesellschaft + Soziales
Ein Patient mit Wahnvorstellungen hält die Station auf Trab. Dämonen und andere Stimmen tyrannisieren den jungen Mann und befehlen ihm, "loszumarschieren", um die Welt zu retten. Eine Herausforderung für das gesamte Team, das am Ende die Polizei zu Hilfe rufen muss und sich entscheidet, den Patienten zu fixieren, um ihn mit Medikamenten versorgen zu können. Fraglich nur, ob das zuständige Gericht der Zwangsmaßnahme zustimmt.